Resolution des KV Spandau zur Schuldenbremse

Der Landesparteitag möge beschließen: Der Bundesparteitag möge beschließen:

Die SPD Spandau lehnt die von der Föderalismuskommission vorgeschlagene Grundgesetzänderung zur Einführung einer so genannten "Schuldenbremse" ab.

Die verfassungsrechtliche Festschreibung einer Nullnettoneuverschuldung für die Länder stellt einen erheblichen Eingriff in die Haushaltsautonomie der Länder dar. Die Handlungsmöglichkeiten des Staates werden massiv eingeschränkt; mit dieser Beschneidung der Handlungsmöglichkeiten der Länder werden Grundprinzipien der föderalen Grundordnung in Frage gestellt.

Zudem konnten weder eine Altschuldenregelung noch quantitativ annähernd hinreichende Konsolidierungshilfen vereinbart werden. Letztere sind weder hinsichtlich ihres Verteilungsschlüssels noch hinsichtlich ihrer Höhe nachvollziehbar.

Die SPD Spandau fordert den Senat und die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, dieser Grundgesetzänderung nicht zuzustimmen.

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