Faire Wettbewerbsbedingungen für die Öffentliche Hand beibehalten!

27.03.2009: Beitrag von Mechthild Rawert, MdB

Mit der ersten Lesung hat am 18. März 2009 die parlamentarische Beratung des von den Regierungsfraktionen eingebrachten Antrags "Faire Wettbewerbsbedingungen für Öffentlich-Private Partnerschaften schaffen" begonnen. Gleich vorneweg: Ich habe in der Fraktionssitzung am 17. März gegen diesen Antrag gesprochen und - sehr außergewöhnlich - gefordert, diesen erst gar nicht einzubringen. Leider konnte ich mich mit meiner Ablehnung in der Fraktion nicht durchsetzen und habe die anschließende Abstimmung verloren.

Sollte die Große Koalition den Privatisierungstendenzen dieses Antrages nachkommen, entmachten wir unseren Staat und destabilisieren wir die öffentliche Daseinsvorsorge. Was soll laut Antrag u.a. erreicht werden:

1. Die Durchführung eines Modellprogramms, um praktische Erkenntnisse über Art und Ausmaß der umsatzsteuerlichen Mehrbelastung bei PPP-Projekten zu sammeln. Augenblicklich ist es so, dass mit eigenem Personal erbrachte hoheitliche Leistungen der Öffentlichen Hand keiner Umsatzbesteuerung unterliegen, bei Leistungen im Rahmen von ÖPP aber die Umsatzsteuerpflicht von 19 Prozent greift. Diese Regelung halte ich für richtig. Mit dem Modellprogramm "Umsatzsteuerrückerstattung" sollen Ausgleichsmöglichkeiten an Private außerhalb des Umsatzsteuerrechts entwickelt werden, um die vermeintliche "Diskriminierung" privater Anbieter zu reduzieren. Warum das Bundesfinanzministerium seine ursprüngliche Meinung, es handele sich hier um keine gravierende Mehrbelastung, aufgegeben hat, ist unverständlich.

2. Noch in dieser Wahlperiode soll ein Gesetz zur Vereinfachung der Umsetzung von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (PPP-Vereinfachungsgesetz) vorgelegt werden, das die Bundeshaushaltsordnung für ÖPP öffnet. Die vorgelegten Ergänzungen des § 7 der Bundeshaushaltsordnung sind weit mehr als nur eine "Öffnung" für Private - sie verkehren die bisherigen Regelungen ins schiere Gegenteil mit der Folge, dass eine regelrechte Pflicht zur Beauftragung von Privaten entsteht. Denn Private sind nicht nach entsprechenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nicht nur bei besserer sondern auch bei gleich guter Leistungserbringung zu beauftragen.

Ich lehne diese Privatisierungstendenzen ab.

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