Öffentliche Daseinsvorsorge darf kein Geschäft werden!

17.05.2012: Soziale Grundrechte dürfen nicht den EU-Marktfreiheiten geopfert werden! Um die Öffentlichkeit aufzurütteln, eignet sich das erste europäische Bürgerbegehren „Wasser ist ein Menschenrecht", initiiert von den europäischen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (EGÖD).

Die EU-Kommission versucht zurzeit, ihren Vorschlag zu Dienstleistungskonzessionen durchsetzen und damit öffentliche Aufgaben dem Wettbewerb auszusetzen. Das Regelwerk ist in den Beratungen und soll noch in diesem Jahr vom Europäischen Parlament beschlossen werden. Die Gefahr: Soziale, ökologische und qualitative Standards geraten unter Druck, wenn künftig auch private Anbieter um das risikoarme Geschäft mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen buhlen. Deshalb lehnt der DGB den EU-Richtlinien-vorschlag zur Konzessionsvergabe ab. Es drohen höhere Kosten und mindere Qualität für die VerbraucherInnen, schlechtere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten sowie der Verlust kommunaler Handlungsspielräume.

Die viel beschworenen Rechtsunsicherheiten, die von der EU-Kommission als Hauptgrund für die neuen Richtlinien genannt werden, gibt es nicht. Schließlich hat der Europäische Gerichtshof in vielen Urteilen entschieden, dass zentrale Grundsätze des EU-Primärrechts (Transparenz, Nichtdiskriminierung und Verhältnismäßigkeit) auch für Dienstleistungskonzessionen gelten. Öffentliche Auftraggeber müssen sich also längst an europarechtliche Grundsätze halten.

Rechtssicherheit ist allerdings für Existenz sichernde Tarifverträge nötig – es muss klargestellt werden, dass sie weiterhin Bestand haben und nicht unterlaufen werden können. Im Gegenteil: Tarifpolitische Standards sollten ausgebaut werden. Was ist noch wichtig? – In Deutschland unterliegt das Lebensmittel und öffentliche Gut Wasser hohen Qualitätsanforderungen – das muss auch so bleiben! Die Möglichkeit, soziale Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorschreiben zu können, darf nicht weiter eingeschränkt werden. Die Kommunen sollen auch künftig ihr verfassungsrechtlich verankertes Recht auf kommunale Selbstverwaltung behalten, um öffentliche Daseinsvorsorge gestalten und kontrollieren zu können. Dazu zählt auch, dass Direktvergaben und die interkommunale Zusammenarbeit nicht eingeschränkt werden dürfen. Kurz: Wir brauchen einen handlungsfähigen Staat. Soziale Grundrechte dürfen nicht den EU-Marktfreiheiten geopfert werden!

Um die Öffentlichkeit aufzurütteln, eignet sich das erste europäische Bürgerbegehren „Wasser ist ein Menschenrecht", initiiert von den europäischen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (EGÖD). Ab sofort müssen innerhalb von max. 12 Monaten aus mindestens sieben EU-Mitgliedsstaaten eine Millionen Unterschriften gesammelt werden; in Deutschland wenigstens 130.000.

Ziel des Bürgerbegehrens ist es, den Anspruch jedes Menschen auf Wasser als Grundrecht hervorzuheben und die Kommission aufzufordern, sich dafür weltweit einzusetzen. In Europa gibt es ca. 2 Millionen Menschen, die nicht mit Wasser- und Abwasserdienstleistungen versorgt sind! Mit der Anerkennung von Wasser und Abwasserversorgung als Menschenrecht sollen auch alle Versuche gestoppt werden, den Wettbewerb im Binnenmarkt für dieses Grundnahrungsmittel einzuführen. Wasser muss Aufgabe der Mitgliedsstaaten bleiben und darf nicht dem Profitstreben ausgeliefert werden.

Infos: www.right2water.eu/de

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